Bis zum 31. Dezember 2024 war eine elektronische Rechnung jede Rechnung, die nicht auf Papier, sondern digital ausgestellt wurde. Nun ist eine E-Rechnung nur noch diejenige Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Alles andere sind sonstige Rechnungen, und darunter fallen nicht nur die Papierrechnungen, sondern auch Word-, Excel- oder gewöhnliche PDF-Dateien.
Jedes Unternehmen, das eine steuerpflichtige Leistung gegenüber einem anderen Unternehmen ausführt, ist (mit wenigen Ausnahmen und Übergangsregelungen) verpflichtet, dafür eine E-Rechnung auszustellen.
B2Bau erstellt schon seit Langem XRechnungen, besonders weil Bundesbehörden seit dem 27. November 2020 keine anderen Rechnungen mehr akzeptieren.
Neu ist dagegen die Möglichkeit, diese Rechnungen auch als Eingangsrechnungen zu akzeptieren. Das Modul Eingangsrechnungen/Überweisungen sorgt für die Anzeige, Verarbeitung und revisionssichere Archivierung aller als Datei vorliegenden Rechnungen, ab Version 7.76 werden XRechnungen automatisiert verarbeitet und natürlich auch angezeigt.